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   BAG, 01.11.1966 - 1 AZA 19/66   

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https://dejure.org/1966,877
BAG, 01.11.1966 - 1 AZA 19/66 (https://dejure.org/1966,877)
BAG, Entscheidung vom 01.11.1966 - 1 AZA 19/66 (https://dejure.org/1966,877)
BAG, Entscheidung vom 01. November 1966 - 1 AZA 19/66 (https://dejure.org/1966,877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Armenrecht - Darlegungslast - Armenrechtsunterlagen - Antrag auf Bewilligung - Nachweis der Armut - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Rechtsmittelfrist

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 123
  • NJW 1967, 222
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 19.09.1989 - 2 S 576/89

    Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils auf Unterlassung schlicht-hoheitlicher

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß Urteile, die auf Unterlassung eines Verwaltungsaktes gerichtet sind, nur im Kostenausspruch für vorläufig vollstreckbar erklärt werden dürfen (OVG Bremen, Urteil vom 13. September 1967, NJW 67, 222; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 1970, DÖV 71, 351 ; Hess. VGH, Beschluß vom 8. März 1961, ESVGH 11, 151).

    Zur Begründung dieses Analogieschlusses wird ausgeführt, daß die Vorschriften über die vorläufige Vollstreckbarkeit in der Zivilprozeßordnung auf vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen grundsätzlich gleichgeordneten Parteien zugeschnitten seien, während es dem Wesen staatlicher Verwaltung zuwiderlaufe, durch ein Urteil zu hoheitlichem Handeln angehalten zu werden, dessen Bestand noch in Frage stehe; hoheitliche Verwaltung sei grundsätzlich bedingungsfeindlich, und im übrigen bestehe angesichts der Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO auch kein Bedürfnis für eine vorläufige Vollstreckung stattgebender Leistungsurteile (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 13. September 1967, a.a.O., und Hess. VGH, Beschluß vom 8. März 1961, a.a.O.).

    Das mit § 167 Abs. 2 VwGO verfolgte gesetzgeberische Anliegen wird im wesentlichen darin gesehen, daß eine vorläufige Vollstreckung solcher Entscheidungen dem Wesen staatlicher - grundsätzlich bedingungsfeindlicher Verwaltung zuwiderlaufe und darüber hinaus kein Bedürfnis für eine entsprechende Anwendung der einschlägigen Vorschriften der Zivilprozeßordnung bestehe (vgl. Koehler, VwGO, Anm. I - mit Hinweis auf die Entstehungsgeschichte - und III zu § 167; Eyermann/Fröhler, a.a.O., Rdnr. 20; Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 9. Aufl., § 70 II 2 - Seite 400 - OVG Bremen, Urteil vom 13. September 1967, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluß vom 8. März 1961, a.a.O.; dazu kritisch: Martens, Praxis des Verwaltungsprozesses, § 20, 5 - Seite 219 f. -).

  • BFH, 25.03.1976 - V S 2/76

    Bewilligung des Armenrechts - Rechtsmittelinstanz - Vorlage des Armutszeugnisses

    Die Bewilligung des Armenrechts für die Rechtsmittelinstanz setzt voraus, daß der Antragsteller innerhalb der Rechtsmittelfrist neben dem Armenrechtsgesuch selbst auch das sog. Armutszeugnis vorlegt (vgl. Beschluß des BAG vom 1. November 1966 1 AZA 19/66, NJW 1967, 222).

    Auch das Armutszeugnis muß, wie das Bundesarbeitsgericht in dem Beschluß vom 1. November 1966 1 AZA 19/66 (Neue Juristische Wochenschrift 1967 S. 222) mit eingehender und vom erkennenden Senat geteilter Begründung entschieden hat, innerhalb der Rechtsmittelfrist eingegangen sein.

  • BSG, 13.04.1981 - 11 BA 46/81

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Fristgebundenes Rechtsmittel - Ablauf der

    Später hat die Recht3prechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes gefordert, daß zumindest das Armenrechtsgesuch und das Armutszeugnis inner- halb der Rechtsmittelfrist beim Rechtsmittelgericht eingegangen sein müßten (BSGE 1, 287 und BSG SozR Nr. 34 zu 5 67 SGG; BAG NJW 1967, 222; BVerwG DVB1 1961, 294; BFHE 118, 300).
  • OLG Koblenz, 19.12.1996 - 2 Ws 670/96
    Hingegen hat ein nicht armer Rechtssuchender, der sich auch selbst nicht für bedürftig halten konnte und deshalb von vornherein mit der Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe rechnen mußte, die gesetzlich vorgeschriebenen Einlegungsfristen einzuhalten (vgl. BAG in NJW 1967, 222, 223; Greger in Zöller, ZPO , 20. Aufl., § 233 Rdnr. 23 zu Stichwort "Prozeßkostenhilfe"; Stein-Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 236 Rdnr. 12).
  • BGH, 16.01.1976 - IV ZA 15/75

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Miterbenstellung - Wiedereinsetzung in

    Denn die arme Partei muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Armut bestehende Hindernis zu beheben (BGHZ 27, 132; BGH NJW 1960, 676; BAG NJW 1967, 222).
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